Ich habe mich seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Speziellen mit den Rechtsgebieten des Immobilien- und Liegenschaftsrechts befasst und liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt neben der Errichtung von Kaufverträgen (etwa für Eigentumswohnungen, Liegenschaften etc.) bzw. Bauträgerverträgen und deren Abwicklung insbesondere auch in der Prozessvertretung, speziell in Bauprozessen bzw. in allgemeinen Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen, aber auch in sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche sich nicht schon im Vorfeld vermeiden lassen. Darüber hinaus vertrete ich mehrere gemeinnützige Bauvereinigungen.
Nicht zuletzt beschäftige ich mich intensiv mit dem Maklerrecht und verfasste gemeinsam mit mit meinem Kanzleipartner Dr. Herbert Gartner den bei Manz schon in der dritten Auflage erschienenen Kommentar zum Maklergesetz (2013).